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Info

Zusammen Stark

Bei Kontakt mit COVID-Pat. oder Symptome von Fieber, Husten bitte VORHER um telef. Abklärung.

Ordination:

Rezepte werden an die Apotheke gefaxt, bitte telefonisch in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr anfordern.

  • Weiterhin FFP2-Masken-Pflicht und 2 Meter Abstand halten.
  • Blutabnahme nur auf Termin, bitte um pünktliches Erscheinen.
  • Wenn Möglich bitte keine Begleitpersonen mitbringen um größere Menschenansammlungen zu vermeiden.

Therapie:

  • Patienten bitte mit Maske zum Termin kommen NUR wenn keine Infektionszeichen wie Fieber, Husten, kein Kontakt mit COVID 19 Patienten.
  • Anmeldung mit Verordnung, oder per E-Mail an die ordination.ladner@medway.at oder per Fax 05412 667943.
  • Wenn Möglich bitte keine Begleitpersonen mitbringen um grössere Menschansammlungen zu vermeiden.

Wir hoffen, dass alle gesund bleiben und wir alle gut durch diese Zeit kommen
Das Team GZ- Grettert

Öffnungszeiten:

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Therapie

Anmeldung:
Dienstag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: +43 5412 667 94


Mögliche Therapietermine:
Montag bis Donnerstag, 07:00 bis 20:30 Uhr
Freitag, 07:00 bis 16:00 Uhr

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Ordination

Telefonische Anmeldung: +43 5412 667 94
Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zusätzlich, 16:00 bis 17:00 Uhr

Mögliche Ordinationstermine:
Montag 
08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch & Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr (Oder nach Vereinbarung)

  • categoryPraxisumfeld

    Im Gesundheitszentrum Imst arbeiten mehrere Ärzte gemeinsam mit einem Team aus Physiotherapeuten, medizinischen Masseuren und Heilmasseuren, Diplomkrankenschwester und Ordinationsgehilfen.

    Gemeinsam bemühen wir uns, auf jeden Patienten einzugehen und ihn in einem angenehmen Umfeld mit weitreichenden technischen Hilfsmitteln bestmöglich zu behandeln.

  • infoInfo für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges

    Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer, durch seinen schuldhaften Verzug verursachten Schaden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender, außergewöhnlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.